REHABILITATION REGINA HILDEGARD 2019

 

Mein Fall ist geklärt.

  

Um den August des Jahres 1999 erging der Auftrag des Bezirksgerichtes Gmunden an einen gerichtlich beeideten Sachverständigen in Linz.

 

Dieser hatte den gerichtlichen Auftrag, meine Erziehungsfähigkeit zu prüfen und die seit meiner Ersteinweisung im  August 1998 erstellten Psychiatriebefunde einzusehen. 

 

Im März 2000 langte das psychiatrische Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen bei mir - Regina Hildegard -  in meinem Paraforschungs- und Natur-Energetik Betrieb des RH Zentrums Basis Steyrermühl ein.

 

Aus dem psychiatrischen Gutachten ging hervor dass...

 

... eine sichere Zuordnung meiner Erkrankung zum Kreis der endogenen Psychosen NICHT möglich ist.

 

... Zitat Gutachter: "Eine sichere Zuordnung der psychischen Krankheit zum Kreis endogener Psychosen ist nicht möglich."  

 

... Zitat Gutachter: "Im aktuellen psychischen Befund zeigen sich keine Auffälligkeiten, vor allem auch keine schizophreniespezifische Symptomatik. Die Dialogfähigkeit ist ausgezeichnet, die Besprechung bleibt durchwegs realitätsbezogen, pathologische Denk- oder Vorstellungsinhalte sind nicht fassbar. Bezüglich der Stimmung imponiert sie ausgeglichen, pathologische oder inadäquate Affekte sind nicht nachweisbar."...

 

 

... der gerichtlich beeidete Sachverständige schloss sich den Diskussionen seiner Kolleg*innen im Vorfeld an, dass es sich eventuell um eine symptomatische Psychose handeln könnte, welche nur in der familiären Belastungssituation auftritt

  

... er stellte fest, dass in den stationären Aufenthalten seit August 1998 KEIN eindeutiger Hinweis auf eine psychotische Symptomatik nachweisbar war

 

… Zitat Gutachter: "Ein psychotisches Krankheitsbild, welches eine ausreichende Betreuung der Kinder nicht ermöglicht, liegt derzeit (und auch schon im davor liegenden Beobachtungszeitraum) nicht vor."

 

… Zitat Gutachter: "Zur Problematik der zurückliegenden psychischen Erkrankung: In den zitierten Krankenhausbefundberichten der Landesnervenklinik wurde die Diagnose "Verdacht auf paranoide Psychose, familiäre Konfliktsituation", bzw. anlässlich des Aufenthaltes im Oktober "paranoide Psychose" gestellt. Bemerkenswert ist, dass eine unmittelbar zu beobachtende paranoide Symptomatik jeweils nicht beschrieben wurde, dagegen wurde angenommen, dass eine solche Symptomatik sehr wohl unter den Bedingungen des familiären Spannungsfeldes auftrete, vor allem ist den Krankenhausbefundberichten keine schizophreniespezifische Symptomatik zu entnehmen. Womit die exakte ätiologische Zuordnung der "paranoiden Psychose" offen bleibt."

 

 

… entgegen zu halten wäre mein Ergebnis in der Paranoid- und Depressivitäts-Skala. Dort erreichte ich einen überdurchschnittlichen Prozentrang - was vom Gutachter erklärt werden konnte

 

ANMERKUNG: Meine persönliche Meinung zur paranormalen Hochbegabung im Unterschied zur paranoiden Störung findet sich immer wieder auf meiner Webseite und vor allem im Hauptpunkt "Schizophrenie & Co"

 

  

… des Weiteren ging der Gutachter davon aus, dass bei Wegfallen der familiären Belastungssituation auch weiterhin OHNE MEDIKATION eine gute Prognose gegeben sei

 

ANMERKUNG: Ich war bei Gutachtenstellung bereits seit 2 Monaten - im Detail seit Jänner 2000 - nach Absprache mit dem Facharzt und unter dessen Kontrolle OHNE Medikation

 

  

... durch das Wegfallen der Belastung im familiären Umfeld wäre auch weiterhin eine Symptomfreiheit zu erwarten

 

… Zitat Gutachter: "Nach Wegfall des massiven Spannungsfeldes (Vorfeld der Trennung und schließlich dann durchgeführte Trennung vom Partner) bestünden also durchaus gute Aussichten auf eine Symptomfreiheit auch in Hinkunft und ohne prophylaktische Medikation. Absolut sichere Voraussagen sind hier natürlich nicht möglich. Vor allem wenn man eine multifaktorielle Ätiologie psychotischer Störungen annimmt, aber auch bei dieser Annahme würde eine anlagebedingte Bereitschaft zur Ausbildung einer psychotischen Symptomatik dann eben ganz vorwiegend unter spezifischen Belastungsbedingungen florid werden."

 

 

… Allgemein stellte er keine Auffälligkeiten fest

 

… Zitat Gutachter: "Sie kommt pünktlich zum vereinbarten Termin, befindet sich bei klarem Bewusstsein, ist in allen Qualitäten korrekt orientiert, zeigt sich im Denkablauf kohärent und geordnet, vor allem finden sich keinerlei Hinweise bezüglich einer formalen Denkstörung (etwa im Sinne einer schizophreniespezifischen Denkstörung wie Inkohärenz, Denkzerfahrenheit, Abgleiten in Nebenassoziationen). Der sprachliche Ausdruck ist ausgezeichnet, die Dialogfähigkeit gut, sie stellt sich auf sämtliche Fragestellungen in recht differenzierter Form ein. Intelligenzfunktionen eindrucksmäßig im gut durchschnittlich bis überdurchschnittlich guten Bereich, Gedächtnisfunktionen ungestört, Aufmerksamkeit, Konzentration, Umstellbarkeit gut. Stimmungsmäßig durchaus ausgeglichen, gute Modulations- und Rapportfähigkeit, gesprächsadäquate affektive Reaktionen, keine pathologischen Affekte."

 

  

... er stellte einen Intelligenz-Quotienten von IQ 114 im Wortschatztest fest. Dieser Wert sprach für eine überdurchschnittliche rhetorische Intelligenz

 

    

... die Obsorge der Kinder wurde mir zuerkannt.

 

... Zitat Gutachter: "Wenn man vom psychischen Querschnittsbefund ausgeht, bestehen keine Zweifel an der Kompetenz der Untersuchten, die beiden minderjährigen Kinder zu betreuen."

 

  

Das Gutachten aus dem Jahr 2000 wurde nun - im Mai 2019 - fachlich geprüft. Mir wurden alle hier angeführten Aussagen und Schlussfolgerungen bestätigt.

 

 

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AUFHEBUNG DER DIAGNOSE EINER PARANOIDEN PSYCHOSE

 

Von einer fachkundigen Person wurde mir erklärt, dass die Diagnose einer paranoiden Psychose dadurch bereits im Jahr 2000 aufgehoben war.

 

Die Erkrankung wäre demnach ab März 2000 von Fachärzten neu abzuklären gewesen.

 

Diese Abklärung wurde nun von mir veranlasst.

 

 

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DIE ABKLÄRUNG MEINER ERKRANKUNG IM JAHR 2019 

  

Ich habe zwei Trauma-Therapeut*innen zu Rate gezogen.

 

Die erste Fach-Person hat mir aktuell - im Mai 2019 - deutlich bestätigt, dass in meinem Fall Traumata gegeben sind. Diese könnten in einer Trauma Therapie nach und nach aufgearbeitet werden. Die Befähigung zur Feststellung der Traumata ist bei den befragten Person durch eine abgeschlossene Trauma-Therapie-Ausbildungen gegeben.

 

  

Woher kommen die TRAUMATA?

 

Die zweite Fach-Person geht davon aus, dass die Erfahrung von narzisstischer Gewalt eine Erkrankung an einer Komplexen Trauma Folge Störung (Nach ICD10 F 62.0: Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung) zur Folge haben KANN. Das ist nach Aussage der befragten Person jedoch von Mensch zu Mensch unterschiedlich und darf in einem persönlichen Gespräch diagnostiziert werden.

 

  

Welchen Einfluss hat das auf meinen Fall?

  

Im Zuge meiner Recherchen wurde ich im August 2017 darauf aufmerksam gemacht, dass durch Personen meines persönlichen Umfelds mir gegenüber deutlich zu beobachtende narzisstische Verhaltenszüge ausgelebt werden

  

Es wurde mir die Auseinandersetzung mit diesem Thema empfohlen. Als ersten Kontakt wurde mir Prof. Reinhard Haller – Narzissmus-Forscher und Kriminalpsychologe genannt.

 

FAZIT MEINER RECHERCHE: Bei meiner ERKRANKUNG ist demnach von einer traumatischen Störung als Folge narzisstischer Gewalt auszugehen. 

  

Von einer Fach-Person wurde mir im Mai 2019 klar bestätigt, dass JEDE Bezeichnung meiner Person als GEISTESKRANK oder GESTÖRT sowohl eine Rufschädigung als auch eine Verletzung meiner WÜRDE und somit eine Verletzung der Menschenrechte (AEMR der Vereinten Nationen) darstellt.

 

REGINA HILDEGARD

Parapsychologin

RH Zentrum

 

Laakirchen am 15. 5. 2019