ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE UND DIE VERSTÖSSE IN DER PRAXIS

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

 

(AEMR)

  

(Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948)

  

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) besteht aus 30 Artikeln, beschlossen von den Vereinten Nationen.

 

Präambel

 

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

 

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

 

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

 

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

 

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Men-schenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

 

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

 

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

 

verkündet die Generalversammlung

 

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

  

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)

 

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

 

Regina Hildegard: Ich habe die gleichen Rechte, wie meine Erzieher. Das Lenken meiner Gedanken und das Führen meines Gewissens sind verfassungswidrig

  

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

 

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

 

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)

 

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

 

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)

 

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

 

Regina Hildegard: Die Gedanken, Gefühle, Erinnerungen, Wahrnehmungen, Bedürfnisse, Fähigkeiten & Kompetenzen sind meinen Erziehern unterstellt und werden korrigiert oder verboten – mir wird das Recht auf meinen eigenen Körper genommen, auf alle Entscheidungen und auf den freien Willen. Ich werde wie eine Leibeigene ohne eigene Willensentscheidungen gehalten und darf mich von meinen Erziehern führen und lenken lassen in allen Bereichen meines Lebens. Meine Erzieherin im Jahr 2014: Ich fragte sie, was ich tun kann, damit es wieder wird zwischen uns. Sie meinte, ihr größter Wunsch wäre, dass ich mich wieder FÜHREN und LENKEN lasse von ihr. Ich stand auf, hab sie umarmt und war weg. Ich hab die Freitags-Essen-Einladungen dankend abgelehnt und mich langsam auch von den Geburtstagsfeiern zurück gezogen. Warum? Weil das FÜHREN und LENKEN einer ERWACHSENEN PERSON nur von DIKTATOREN ausgeübt wird

  

Artikel 5 (Verbot der Folter)

 

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Regina Hildegard: Mein „Austritt“ aus der Sekte im Jahr 1998 wurde mit Freiheitsentzug (ich wurde im Hause meiner Erzieher fest gehalten) und mit chemischen Mitteln (mir wurden mir unbekannte chemische Substanzen verabreicht) bestraft. Ich sollte davon abgehalten werden, mich aus der Leibeigenschaft der Erzieher zu befreien und sollte auch weiterhin in Anpassung und Unterordnung gehalten werden.

Nach Rücksprache mit einem Wiener Institut für Menschenrechte erkennt das EMO STABIL Projekt des RH Zentrums in der Verletzung der WÜRDE eines Menschen eine Form von FOLTER:

Kritik & Entwertung - Weil ich die Welt besser machen möchte, ist am falschen Ort, zur falschen Zeit und in der falschen Dosis eine Form der Folter durch Verletzung der Würde eines Wesens

Reizbarkeit & Ungeduld - Weil ich die Dinge voranbringen möchte, ist am falschen Ort, zur falschen Zeit und in der falschen Dosis eine Form der Folter durch Verletzung der Würde eines Wesens

Macht & Dominanz OHNE rechtliche Grundlage - Weil ich meine Ziele erreichen möchte, ist am falschen Ort, zur falschen Zeit und in der falschen Dosis eine Form der Folter durch Verletzung der Würde eines Wesens

Zweifel & Skepsis - Weil ich Glauben & Vertrauen erlangen möchte, ist am falschen Ort, zur falschen Zeit und in der falschen Dosis eine Form der Folter durch Verletzung der Würde eines Wesens  -  Das Säen von Zweifel & Skepsis ist auch als GASLIGHTING bekannt und widerspricht der Lehre des Jeshua (Jesus) von Nazareth. Denn seine Worte in den biblischen Evangelien:  "Dein GLAUBE hat dich gesund gemacht" und "Wenn ihr GLAUBEN habt und nicht zweifelt, wird euch alles möglich sein" machen die schädigende Wirkung des Zweifels und der Skepsis auf die Unversehrtheit eines Wesens deutlich

Ignoranz - Weil ich unabhängig sein möchte, ist am falschen Ort, zur falschen Zeit und in der falschen Dosis eine Form der Folter durch Verletzung der Würde eines Wesens

 

  

Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)

 

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

 

Regina Hildegard: Ab meinem 18. Lebensjahr war ich RECHTSFÄHIG und MÜNDIG und VOLLJÄHRIG. Ich war seit meinem 18. Lebensjahr den Staatsgesetzen und der AEMR Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unterstellt. Meine Erzieher sind mir seit diesem Tag GLEICH GESTELLT – wie es Artikel 1 der AEMR verlangt. Dadurch habe ich das RECHT, meine ENTSCHEIDUNGEN zu treffen wie Scheidung, Berufswechsel, Bewerbung bei Radio Ö3, Bibelstudium, Dr. Edward Bach, Musik, Hildegard von Bingen oder auch die Kinder vorübergehend mit ihrem Vater gehen zu lassen

  

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Regina Hildegard: Meine Brüder wurden gegen mich und meinen Beruf verhetzt. Bis heute werde ich wegen meiner psychologischen Bildung in meiner WÜRDE verletzt und ENTWERTET

  

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)

 

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

  

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)

 

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

 

Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)

 

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

 

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)

 

1.     Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

 

Regina Hildegard: Der Satz meines Erziehers, der da lautet: „Alles was du nicht beweisen kannst, ist UNWAHR“  -  Dieser Satz ist ein Verstoß gegen die AEMR und somit verfassungswidrig

  

2.      Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

 

 

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)

 

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

 

Regina Hildegard: Meine Wohnung wurde unter Benutzung des Reserveschlüssels gegen meinen Willen betreten. Meinen Kindern wurde die Lüge erzählt, dass ich KRANK sei und dadurch wurde das VERTRAUEN meiner Kinder in mich zerstört – Was die Vernichtung meines liberalen Familiensystems zur Folge hatte. Meinen Klienten wurde erklärt, dass mein Beruf als Selbsthilfe-Trainerin nach Dr. Edward Bach eine KRANKHEIT sei. Dadurch wurde meine finanzielle Grundlage zerstört und mein Selbsthilfe-Zentrum wurde finanziell und in Ehre und Ruf ruiniert. Meine Schreibtherapie wurde als KRANKHEIT dargestellt. Es wurden meine schriftlichen freien Assoziationen nach Dr. Freud aus dem Papiercontainer genommen und in der Familie zur Schau gestellt. Sogar gegenüber der Psychiatrie wurden die Notizen als Beweis meiner angeblichen „Krankheit“ herangezogen

  

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)

 

  1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

     

    Regina Hildegard: Ich wurde nach dem ersten Krankenhausaufenthalt zu einem Spaziergang eingeladen und dann wurde mir die Rückkehr in mein Haus verweigert. Ich musste im Bett der Erzieherin schlafen und wurde unter chemische Stoffe gesetzt – obwohl die Erstuntersuchung im Krankenhaus OHNE pathologischen Befund war. Diese Handlungen an mir sind gesetzlich untersagt und gelten als FREIHEITSBERAUBUNG und Verstoß gegen das SUCHTMITTELGESETZ. Denn – Um meine RECHTSFÄHIGKEIT außer Kraft zu setzen, bedarf es eines Entmündigungsverfahrens, eines Vormundschaftsverfahrens und einer gerichtlich angeordneten Zwangsmedikation. Eine Zwangsmedikation wird NUR aufgrund einer von mir begangenen Straftat verhängt und auch nur dann, wenn eine DIAGNOSE und eine  RECHTSKRÄFTIGE VERURTEILUNG vorliegt. KEINER dieser erforderlichen RECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN war gegeben. Eine Anzeige meinerseits hätte eine Verurteilung der Erzieher zur Folge gehabt und es wäre mit einer Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe zu rechnen gewesen

      

2.      Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

  

Artikel 14 (Asylrecht)

 

1.      Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

 

2.      Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

 

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)

 

1.      Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

 

2.      Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

 

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)

 

1.      Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse*, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

 

2.     Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

 

Regina Hildegard: Ich wurde vom gleichaltrigen Kollegen J erpresst und missbraucht. Der Grund war ein Bindungstrauma des J aufgrund schwerer Misshandlungen durch seine Mutter. Meine VERSUCHE, mich dem Missbrauch und der Erpressung zu ENTZIEHEN waren Teil meines Trauma-Selbsthilfe-Trainings und hätten die Auflösung des Traumas zum Ziel gehabt. Es wurde meine Strategie jedoch von meinem Erzieher nach zwei Jahren Missbrauch UNTERSAGT mit den Worten: „Es gibt kein Schluss machen mehr“. Das Bindungstrauma des J hätte ich OHNE den Eingriff meines Erziehers sicherlich IDEAL bewältigen können und mich dem Missbrauch irgendwann entzogen. Durch die Einmischung des Erziehers entwickelte ich eine schwere Depression und musste die Bundeshandels-Akademie abbrechen, sowie mich von meinen Karriereplänen verabschieden. Zwei Ärzte sagten mir, dass ich keine Kinder bekommen kann – nach 7 Jahren Missbrauch und Erpressung durch J war ich schwanger und wurde zur Ehe genötigt – vor allem, da ich aufgrund der Depressionen keine Möglichkeit sah, mich und das Kind finanziell alleine zu erhalten

  

3.     Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

 

 

Regina Hildegard: Familie ist eine Institution, welche ich ab meiner staatlichen Rechtsfähigkeit im 18. Lebensjahr VERLASSEN darf, wenn sie mir nicht entspricht. Meinen Kindern Josef  & Tina sowie meinem Sternenkind Pina stand eine Familie zu. Diese wurde von meinen Erziehern durch die Übergriffe auf mich vernichtet

 

 

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)

 

1.     Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

 

2.     Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. 

 

Regina Hildegard: Ich wurde immer wieder in die Psychiatrie oder in ein Heim abgeschoben und meine Wohnung wurde dann gegen meinen Willen betreten. Sehr wichtige Gegenstände wurden vernichtet: Die Bilder des Jesus, die Zigarettensammlung des Josef, der gehäkelte „Fleck“ meiner Tina, welchen sie mir so liebevoll überreicht hat und die Schillingsammlung, welche ich mir zur Erinnerung an die Währung aufbewahrt habe, wurde in Euro umgewechselt… um nur einige Verstöße gegen dieses Recht zu nennen

 

 

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

 

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

 

Regina Hildegard: Von 1995 bis 1998 war ich in meinem Haus am Berg der Gehirnwäsche des Erziehers ausgeliefert. Täglich eine Stunde wurden meine Gedanken geführt und gelenkt sowie entwertet: „Regina, denk nicht so hoch“ – „Regina, denk nicht so tief“ – „Regina, denk nicht so kompliziert“ – „Das denkst nicht, Regina“ – „Das brauchst nicht denken, Regina, das hab ich schon gedacht“ – „Die Bibel brauchst nicht lesen, die hab ich schon gelesen, ich kann dir sagen, was drin steht: Moses ist ein Betrüger. Er macht uns glauben, dass es Gott gibt und die Apostel haben Jesus nur erfunden. Denn – die Römer haben keine Aufzeichnung bezüglich seiner Hinrichtung gemacht. Und diese waren SEHR genau in solchen Dingen“… und… und … und…

  

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

 

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

 

Regina Hildegard: Dieses Recht betrifft meine Erzieher. Diese haben das Recht, ihre Meinung zu äußern. Wenn jedoch die Meinungsäußerung in meinem Bereich stattfindet und mich die ständige Konfrontation mit der Meinung in meiner persönlichen Entwicklung hindert, dann habe ich das Recht, auf das Verlassen meines Hauses zu bestehen. Außerhalb meines privaten Bereichs darf die Meinung durch die Erzieher selbstverständlich jederzeit geäußert werden…

  

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

 

1.      Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

 

2.     Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

  

Regina Hildegard: Die Vereinigung der Familien-Sekte wird von mir aufgrund der verfassungswidrigen Handlungen gemieden und verlassen. Ab 1998 wurde versucht, mich gewalttätig in der Familien Vereinigung zu halten

 

 

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)

 

1.      Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

 

2.      Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
 

 

3.      Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

  

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

 

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

 

1.      Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 

 

     Regina Hildegard: Sowohl im 13. Lebensjahr als auch im späteren Leben wurden meine beruflichen Wege und Entwicklungen generell und mehrfach durch die Sekte behindert und verneint. Ich wurde als technisch interessiertes Kind in den durchaus spannenden Beruf der Handelsakademikerin gelenkt - jedoch wurde eine Weiterentwicklung in den Freiberuf und in die Computerbranche unterbunden. Jeder Versuch, meinen Beruf selbst zu wählen und mich neu zu orientieren war unerwünscht. Es sollte nach 3 gescheiterten Anläufen der Aufbau eines sozial orientierten Wirtschafts-Unternehmens meinen Kindern und mir ab 1994 eine finanzielle Existenzgrundlage sichern. Der Erfolg meines RH Zentrums wurde durch die Familien-Sekte als „Selbstverwirklichung“ und „Ausstieg“ entwertet. In der Folge wurde mein Weg in die finanzielle Freiheit und in die Wirtschaft durch weiße Folter, psychische Zersetzung und das ungesetzliche Verabreichen chemischer Stoffe unterbunden

 

2.      Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. 

3.     Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

 

Regina Hildegard: Ich war seit dem Tod meines Großvaters in meinem 6. Lebensjahr als Kinder-Selbsthilfe-Trainerin für meine drei Brüder und ab meinem 11. Lebensjahr als "soziale und emotionale Krisen-Begleiterin" meiner Erzieherin aktiv. Ab meinem 15. Lebensjahr wirkte ich für den gleichaltrigen Kollegen J als Trauma-Selbsthilfe-Trainerin. Für die Familien-Sekte war ich ab meinem 17. Lebensjahr  als Selbsthilfe-Trainerin für einen meiner Brüder und laienhaft als "Firmen-Psychologin" für den Erzieher tätig. Ich habe keinen Lohn erhalten. Es wird sogar die erbrachte Leistung von der Familien-Sekte ENTWERTET und als NICHTIG und UNNÖTIG dargestellt

  

4.      Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

 

 

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)

 

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

 

Regina Hildegard: Aufgrund der Tätigkeit als Kinder-Trainerin, Trauma- und Selbsthilfe-Trainerin und als Firmen-Psychologin für den Erzieher stand ich ohne Urlaub und Freizeit ununterbrochen zur Verfügung. Ich wurde unangemeldet besucht und hatte ohne Unterbrechung Bereitschaftsdienst zu verrichten. Ab 1998 war ich müde und erschöpft. Ich bat um Distanz – diese löste eine Gedankenstörung im Erzieher aus, welcher sich in eine vermeintliche KRANKHEIT meinerseits verrannte und meine völlig normalen Handlungen in einer sehr irreführenden Form schilderte. Daraufhin sollte ich zur Fortsetzung des Sklavendienstes für die Familien-Sekte GENÖTIGT werden. Durch IGNORANZ der ärztlichen Aussagen und Gutachten wurden Handlungen an mir als gerechtfertigt erachtet, welche in Wirklichkeit gesetzes- und verfassungswidrig sind

  

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

 

1.      Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

 

2.     Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

  

Regina Hildegard: Das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen aus dem Jahr 2000 wurde ignoriert. Ich wurde unter chemische Substanzen gesetzt und war in der Folge bis zum heutigen Tag innerlich und in der Handlungsfähigkeit lahm gelegt. Dadurch konnten meine Kinder fehlinformiert und entfremdet werden. Ich hatte keine Möglichkeit, mich zu wehren. Das Gutachten hätte Schutz vor solchen Übergriffen geboten. Dieses wurde jedoch in den Unterlagen der Erzieher verwahrt und wurde nie wieder einem Arzt vorgelegt

  

Artikel 26 (Recht auf Bildung)

 

1.      Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

 

2.      Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen* oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

 

3.     Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

 

Regina Hildegard: Das Recht ENDET mit der VOLLJÄHRIGKEIT des „Kindes“

 

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)

 

1.      Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

 

2.      Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

 

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

  

Artikel 29 (Grundpflichten)

 

1.      Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

 

2.      Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

 

3.     Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

 

  

Artikel 30 (Auslegungsregel)

 

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

 

 

 

Quelle: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009) http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

  

* Amnesty International verwendet den Originaltext der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) in der offiziellen UN-Übersetzung. Diese Übersetzung verwendet noch den Begriff der "Rasse", den Amnesty International  ausdrücklich ablehnt. Die Vorstellung, Menschen ließen sich in bestimmte "Rassen" (unterschiedlicher "Wertigkeit") einteilen, war wesentlicher Bestandteil der rassistischen, menschenverachtenden Politik der deutschen Vergangenheit und widerspricht dem Geist der AEMR.

 

Ergänzt durch meine persönlichen Erfahrungen

Regina Hildegard im Sommer 2019